„Beim Anschreiben handelt es sich um einen getippten Zweizeiler, der meine eigentlichen Bewerbungsunterlagen, welche sich in der Anlage befinden, ankündigt“, scheint so manch Stellensuchender zu denken. Wie sonst ist es zu erklären, dass Millionen Anschreiben - überspitzt ausgedrückt - ungefähr so formuliert sind: „Sehr geehrte Damen und Herren, die von Ihnen ausgeschriebene Stelle interessiert mich sehr. Einzelheiten zu meinem Werdegang entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Mit freundlichen Grüßen...“
Hm. Ist das frech, dumm, faul? Na gut, sagen wir: unüberlegt. Sicher, es kann sein, dass der Bewerber trotzdem zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird (wenn er ein ausgewiesener Spezialist ist, und es kaum Konkurrenten gibt). Wahrscheinlicher ist jedoch: Der Empfänger legt die ganze Bewerbung sofort ungelesen zur Seite und veranlasst eine Absage. Ob er das tut, ist nicht zuletzt eine Angelegenheit von Angebot und Nachfrage (also der Marktsituation). Je günstiger die Situation des Arbeitgebers, desto ungünstiger die Situation des Bewerbers, und umgekehrt. Um sicher zu gehen, dass Lebenslauf etc. gelesen werden, sollte man sich also beim Anschreiben durchaus Mühe geben. Dazu gehört die Beherzigung einiger Grundregeln (...).
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